Dateneingabe zum Österreichischen Suchthilfekompass
Die vorliegende Version des Suchthilfekompasses stellt eine Überarbeitung der bisher gebräuchlichen Website dar.
Der Suchthilfekompass bietet den gemäß § 15 SMG kundgemachten Einrichtungen die Möglichkeit,
ihre jährlichen Berichtserfordernisse im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbericht gemäß § 15 Abs. 6 SMG an das BMSGPK zu erfüllen.
Mit der vollständigen Eingabe der Daten des Berichtsjahres bis spätestens 30. April des Folgejahres ist diesen Erfordernissen Genüge getan.
Um den Namen und die Adresse der Einrichtung für das jeweilige Jahr zu aktualisieren, ist es unbedingt notwendig,
die unter Basisdaten eingegebenen Daten jährlich durch Speichern zu bestätigen. Eine etwaige Änderung dieser Daten ist dem BMSGPK bekanntzugeben.
Wie schon bei der vorhergehenden Version des Suchthilfekompasses steht nur ein Teil der von Ihnen eingegebenen Daten der Öffentlichkeit
in Form von Einrichtungsprofilen – selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes – zur Verfügung.
Diese online-Darstellung der Daten ist unter folgender Adresse zu erreichen:
http://suchthilfekompass.goeg.at
Für Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an:
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